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24-Stunden-Betreuung Hilfe

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Monatliche Kosten

Wir bieten Ihnen zwei Preis- Varianten zur Auswahl an !!!

Es fallen keine Anfahrtskosten für 2 Betreuerinnen, keine Vermittlungs/Jahresgebühren an!!!

Variante 1:

Personenbetreuerin – x (30 Tage) gute bis perfekte Deutschkenntnisse
                     63,00-€   
 
               1890,00-€
Abzüglich Pflegestufe 3
            -442,00-€
Abzüglich Zuschuss v. Bundessozialamt
               -550,00-€
Monatliche Kosten der 24-Stunden-Betreuung
                898,00-€

 

 Variante2:

Personenbetreuerin – x (30 Tage) Deutschkenntnisse zu Verständigung
                    54,00-€   
 
                1620,00-€
Abzüglich Pflegestufe 3
              -442,00-€
Abzüglich Zuschuss v. Bundessozialamt
               -550,00-€
Monatliche Kosten der 24-Stunden-Betreuung
                628,00-€

 

 

 Kosten Angebote für Deutschland

 

Alle unsere Betreuerinnen sind sozialversichert ( renten,-kranken-und unfallversichert ) sowie haftpflichtversichert. Die von uns vermittelte Pflegerinnen arbeiten in ganz  Deutschland legal mit Arbeitsverhältnis und mit bestätigte Entsendungsformular A1.

Personenbetreuerin – x (30 Tage) sehr gute Deutschkenntnisse
1500,00,-€
Anfahrtskosten An - Abreise für Personenbetreuerin
200,00,-€
 
Abzüglich Pflegestufe 3
 
1700,00,-€
                                  -685,00,-
Monatliche Kosten der 24-Stunden-Betreuung
1015,00,-€

Es fallen keine Vermittlungs/Jahresgebühren an.   Keine weitere Kosten.

 

Zwei betreuungsbedürftige Personen in einem Haushalt

Sollte im gleichen Haushalt eine weitere Person betreut werden, wird das Honorar der Betreuungsperson entsprechend angepasst. In der Regel erhöhen sich hier die Betreuungskosten um € 5 – 10,- pro Tag.

Honorar der Personenbetreuer

Seit 1. Juli 2008 arbeiten alle Personenbetreuer legal, selbständig mit österreichischem Gewerbeschein.
Die Betreuungskosten wurden daher um die Summe des Sozialversicherungsbeitrages erhöht.

Unterkunft

Der jeweiligen Betreuungsperson muss während ihres Aufenthaltes sowohl Verpflegung, als auch ein
eigenes Zimmer frei zur Verfügung gestellt werden.

Vertragsdauer/Kündigungsfrist

Keine Bindung: Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden bzw. endet durch Tod der betreuungsbedürftigen Person automatisch.

 

 

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